Immer an den Kosten, denn die grundlegende Sanierung ist sehr kostenträchtig, vor allem dann, wenn die laufende Pflege unterblieben ist. Es geht immer darum, wer bezahlen muss: Ist es die Gemeinde oder ein Zweckverband, dann müssen die Kosten meist zumindest anteilig auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Dabei gibt es immer zwei Problemfelder:
1. Gerade in nicht mehr landwirtschaftlich geprägten Regionen stellt der Gemeinderat oft nicht genügend Budget für den Gemeindeanteil bereit. Oft wird zudem der grundsätzliche Sanierungsbedarf oder die Zuständigkeit der Gemeinde in Frage gestellt.
2. Die Grundstückseigentümer sind heute immer seltener auch die Bewirtschafter, weil die anliegenden landwirtschaftlichen Flächen verpachtet sind. Die Eigentümer haben keinen Bezug mehr zur Landwirtschaft und sehen deshalb es oft nicht ein, dass sie für die Sanierung des Wirtschaftsweges einen Anliegerbeitrag übernehmen sollen. Das ist noch schwieriger, wenn über Jahrzehnte nicht einmal kleine Beiträge für die laufende Pflege eingefordert wurden.